So einfach das richtige Parken in der Theorie auch scheinen mag, die Praxis ist eine andere Angelegenheit. Parkplatzsuche, rückwärts einparken, kleinste Parklücken nutzen: Diese Begriffe waren schon in der Fahrschule gefürchtet und führen selbst bei so manchem erfahrenen Autofahrer noch zu einem mulmigen Gefühl. Daher dürfte es nicht verwundern, dass die StVO dem Thema gleich einen gesamten Paragrafen widmet.
Neben gesetzlichen Vorschriften gibt es auch viele interessante und wichtige Fakten rund um das Thema des Parkens in Deutschland.
1. Die Dauer der Parkplatzsuche
Durchschnittlich brauchen deutsche Autofahrer zehn Minuten, um einen Parkplatz zu finden. Auf den ersten Blick mag das schnell wirken, betrachtet man dabei allerdings das Gesamtbild, wird die Kuriosität dieser Statistik offenbar: Ein Drittel des innerstädtischen Verkehrs in Deutschland wird von Parkplatzsuchenden ausgemacht. Die Strecke, die ein jeder Autofahrer dabei zurücklegt, beträgt viereinhalb Kilometer.
2. Ein schmaler Grat zwischen Halten und Parken
Nicht das Motiv des Zwischenstopps entscheidet über Halten oder Parken, sondern die Dauer, die man verweilt. Die Straßenverkehrsordnung regelt dies ganz eindeutig in § 12 (2): Wer sein Fahrzeug verlässt oder länger als drei Minuten hält, der parkt,
3. Die Parkscheibe
Parkscheiben sind nützlich, bisweilen jedoch auch tückisch. Auf welche Uhrzeit sind sie beispielsweise einzustellen, wenn man den Parkplatz um 12:09 Uhr erreicht? Für Parkuhren gilt eine halbstündige Einstellung, weshalb die richtige Antwort 12:30 Uhr lautet.
Die farbliche Gestaltung der Parkuhr ist ebenfalls vorgeschrieben: Ausschließlich blaue Exemplare sind zugelassen, alle anderen Farben und Muster werden mit einem Strafzettel bedacht.
4. Langfristiges Parken
Manchmal kommt es vor, dass das Auto über mehrere Wochen oder gar Monate nicht bewegt wird. Für bestimmte Personen mag dies zwar ein Ärgernis bedeuten, verboten ist es grundsätzlich aber nicht. Zumindest, sofern gewisse Voraussetzungen erfüllt werden:
- Das Auto muss betriebsbereit sein und über eine Zulassung verfügen.
- Beim Stellplatz darf es sich nicht um einen kostenpflichtigen oder fremden privaten Parkplatz handeln.
- Es muss darauf geachtet werden, ob der Stellplatz von mobilen Halteverboten betroffen ist.
5. Mobile Halteverbotsschilder
Baustellen und Baumarbeiten erfordern oftmals die Installation mobiler Halteverbotszonen. Für gewöhnlich werden entsprechende Schilder mehrere Tage vor der tatsächlichen Einrichtung der Halteverbotszonen eingerichtet. Auf diese Weise soll Fahrzeughaltern die Gelegenheit gegeben werden, auf die mobile Zone zu reagieren und das Fahrzeug umzuparken. Wer dies nicht tut, muss damit rechnen, dass das Auto abgeschleppt wird. Die Rechnung muss in diesem Fall der Fahrzeughalter übernehmen.
6. Die Bordsteinkante
Die Straßenverkehrsordnung gibt nicht an, wie groß der Abstand zur Bordstein sein muss. § 12 (6) der Straßenverkehrsordnung spricht lediglich von platzsparendem Parken bzw. Halten. Da es aber in der Praxis tatsächlich vorkommen kann, dass Ordnungshüter den Abstand zur Bordsteinkante mit dem Lineal überprüfen: Ein Radabstand von 30 cm gilt gemeinhin als akzeptiert. Wer sich nicht daran hält, muss mit einem Bußgeld von 10 Euro rechnen.
7. Abschleppen
Für das eigentliche Abschleppen an sich belaufen sich die Kosten auf 70 bis 100 Euro. Zusätzlich werden eine Verwaltungsgebühr sowie eine Geldbuße für das Vergehen fällig. Diese Extrakosten hängen in ihrer Höhe davon ab, wer das Abschleppen beantragt: Polizei, Ordnungsamt oder auch die Nahverkehrsgesellschaft. Normalerweise sollten die Gesamtkosten jedoch 300 Euro nicht übersteigen.
8. Halten in zweiter Reihe
Juristisch gesehen ist das Halten in zweiter Reihe selbst dann eine Ordnungswidrigkeit, wenn man nur eine Person schnell aus dem Auto springen lässt. 20 Euro sind dafür fällig. Bei angeschalteter Warnblinkanlage wird die Angelegenheit unter Umständen noch teurer: Überholt der Hintermann das zum Halten stehende Auto und verursacht einen Unfall, kann der Fahrzeughalter in zweiter Reihe mitschuldig gemacht werden, da er eine Ordnungswidrigkeit begeht.
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